Waffen­gesetz (WaffG) - Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV)

Voraussetzungen für eine waffenrechtliche Erlaubnis

Um eine Waffe besitzen beziehungsweise führen zu dürfen, muss die jeweilige Person bestimmte Voraussetzungen erfüllen (siehe § 4 WaffG). Dazu gehören unter anderem:

  • die Vollendung des 18. Lebensjahrs,
  • die waffenrechtliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung,
  • der Nachweis der waffenrechtlichen Sachkunde,
  • der Nachweis des persönlichen Bedürfnisses an der Waffe und dem Umgang damit.