Waffengesetz (WaffG) - Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV)
Voraussetzungen für eine waffenrechtliche Erlaubnis
Um eine Waffe besitzen beziehungsweise führen zu dürfen, muss die jeweilige Person bestimmte Voraussetzungen erfüllen (siehe § 4 WaffG). Dazu gehören unter anderem:
- die Vollendung des 18. Lebensjahrs,
- die waffenrechtliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung,
- der Nachweis der waffenrechtlichen Sachkunde,
- der Nachweis des persönlichen Bedürfnisses an der Waffe und dem Umgang damit.